Beitragsordnung des TV 1911 Trimbs e.V.

 

1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder
    zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der
    Beitrittserklärung.

2. Der Mitgliedergrundbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
    Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1.Januar des folgenden Jahres
    in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.
    Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.

3. Der jährliche Mitgliedergrundbeitrag an den Verein beträgt:

Gruppe

Beitrag (EUR)

Aktiv/Grundbetrag

25,00 EUR

Familienbeitrag

35,00 EUR

Senioren ab 65

12,50 EUR

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind dem Kassier vorzulegen.
    Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.

5. Der Einzug des Mitgliedergrundbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren
    über SEPA.

    Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.

 
6. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren SEPA nicht teilgenommen haben,
    entrichten Ihre Beiträge im ersten Quartal bis spätestens 1.März jeden Jahres
    auf das o.a. Beitragskonto.

7. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem
    Kassier bis zum 1.Dezember schriftlich erklärt werden.

8. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung SEPA. Die
    personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem
    Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

Stand
Der Vorstand

   
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