Beitragsordnung des TV 1911 Trimbs e.V.
1. Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder
zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein. Sie ist Bestandteil der
Beitrittserklärung.
2. Der Mitgliedergrundbeitrag wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
Die festgesetzten neuen Beiträge treten zum 1.Januar des folgenden Jahres
in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wird.
Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festlegen.
3. Der jährliche Mitgliedergrundbeitrag an den Verein beträgt:
Gruppe |
Beitrag (EUR) |
Aktiv/Grundbetrag |
25,00 EUR |
Familienbeitrag |
35,00 EUR |
Senioren ab 65 |
12,50 EUR |
4. Anträge auf Änderung der Beitragshöhe sind dem Kassier vorzulegen.
Anschriftenwechsel ist sofort mitzuteilen.
5. Der Einzug des Mitgliedergrundbeitrages erfolgt durch Abbuchungsverfahren
über SEPA.
Abbuchungen sind nur vom Girokonto möglich.
6. Mitglieder, die bisher am Abbuchungsverfahren SEPA nicht teilgenommen haben,
entrichten Ihre Beiträge im ersten Quartal bis spätestens 1.März jeden Jahres
auf das o.a. Beitragskonto.
7. Der Vereinsaustritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss dem
Kassier bis zum 1.Dezember schriftlich erklärt werden.
8. Die Mitgliederverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung SEPA. Die
personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem
Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.
Stand
Der Vorstand